Unser Leitbild
Unsere Vision
Der Verein ambulanter Erziehungshilfen e.V. ist ein gemeinnütziger Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Vielzahl von Angeboten - sowohl unterstützender Hilfeleistungen als auch präventiver Maßnahmen.
Unser Selbstverständnis orientiert sich an dem Leitsatz:
„Wir versetzen keine Berge, wir gehen gemeinsame Wege.“
Auf dem gemeinsamen Weg werden die Adressat*innen professionell und nachhaltig in ihrer Entwicklung begleitet. Wir kommunizieren und handeln respektvoll mit politischer und religiöser Neutralität.
Die Trägerphilosophie gründet auf Grundgesetz, Menschenrechte, Partizipation und Selbstbestimmung. Dies setzt Kooperation, Toleranz, Kreativität, Individualität, gegenseitige Wertschätzung sowie Akzeptanz voraus. Jedem Menschen steht das gleiche Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft zu. Hierzu dient die kontinuierliche Weiterentwicklung als professioneller Träger, um die Anpassung unserer Arbeit an neue gesellschaftliche Entwicklungen und Herausforderungen zu ermöglichen. Eine stetige Qualitätsentwicklung findet auf den Ebenen: Struktur, Prozesse und Ergebnisse an den dezentralen Standorten und auf der übergeordneten Ebene des Vorstands und Beirats statt. Wirtschaftlichkeit und ressourcenschonendes Handeln sind weitere Qualitätskriterien unserer Arbeit. Darüber hinaus bietet eine gute Vernetzung mit weiteren Expert*innen, Institutionen sowie dem öffentlichen Träger ein stabiles Fundament für eine gemeinsame Weiterentwicklung.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die beteiligten Menschen. Zuverlässiges, verantwortungsbewusstes Handeln schafft gegenseitiges Vertrauen. Die Kommunikation miteinander ist dabei von großer Bedeutung. Wir haben den Anspruch an uns, immer auf Augenhöhe, wertschätzend und offen für die jeweiligen Anliegen zu kommunizieren. Auch unsere Mitarbeitenden sollen gesehen, gehört, gestärkt und gefördert werden. Hierzu dient ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit Raum für Entwicklung (individuell und fachlich). Der Umgang miteinander soll professionell, respektvoll, verlässlich, individuell gestaltet sein. Besonders wertvoll erachten wir die Diversität innerhalb der Teams, sei es die Altersstruktur, die Sprachkenntnisse sowie die Vielfalt zusätzlicher Kompetenzen. In den verschiedenen Arbeitsbereichen ergänzen sich die multiprofessionellen Teams in ihrer Fachlichkeit.
Unsere Mission
Als zeitgemäßer, professioneller Träger der Kinder- und Jugendhilfe, arbeiten die Mitarbeiter*innen mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien im Bewusstsein gesellschaftlicher Verantwortung auf der Basis von Verlässlichkeit, Kollegialität, Kongruenz/Echtheit. Werte wie Toleranz, Respekt und Menschlichkeit stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Die fachliche Zielsetzung orientiert sich an dem Bedarf der Adressaten*innen. Der Fokus liegt dabei auf der Hilfe zur Selbsthilfe durch Ressourcenaktivierung mit systemisch-lösungsorientierten Methoden, um nachhaltig die Fähigkeit zum selbstbestimmten Handeln zu entwickeln. Hierbei orientieren wir uns an den fachlichen und rechtlichen Leitlinien, die uns insbesondere das SGB VIII vorgibt. Individuell angepasste Methoden und Lösungsansätze unterstützen die Nachhaltigkeit der Leistungen. Dabei arbeiten wir sozialraumorientiert und begleiten unsere Adressat*innen, die infrastrukturellen Ressourcen zu nutzen. Unsere Arbeit ist eingebettet in ein breitgefächertes Netzwerk aus Behörden, Institutionen sowie anderen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Mitarbeitenden der unterschiedlichen fachlichen Bereiche mit individuellen Herausforderungen und darauf abgestimmten Qualitätskonzepten arbeiten an den dezentralen Standorten im Landkreis Verden, Rotenburg und in der Hansestadt Bremen. Die Teams setzen sich zusammen aus sozialpädagogischen Fachkräften mit einer Vielzahl an Qualifikationen und Kernkompetenzen. Zusatzqualifikationen wie z.B. Kinderschutzfachkräfte, Systemische Familienberater*innen sowie Fremdsprachenkenntnisse und Fortbildungen gewährleisten ein gleichbleibend hohes Niveau der Fachkompetenz. Die Mitarbeiter*innen können entsprechend ihrer Qualifikationen sowie den Anforderungen der Adressat*innen und Jugendämter eingesetzt werden. Neue Mitarbeitende werden durch erfahrene Kolleg*innen eingearbeitet. Die individuellen Fähigkeiten und Stärken sowie das vielfältige fachliche Engagement der Mitarbeitenden bereichern unsere Arbeit.
Hervorzuheben ist unsere präventive Arbeit des im Sozialraum verankerten Bereichs der Kinder- und Jugendkultur mit seinem vielfältigen Angebot.
Die fachliche Kompetenz der Teams und einzelnen Mitarbeitenden wird durch regelmäßige kollegiale Beratung, Supervision sowie Aus- und Fortbildung gesichert. Zur Optimierung der Arbeitsergebnisse dient ein ständiger Prozess der Veränderung und Weiterentwicklung von Methoden und Angeboten. Ein transparentes Beschwerdemanagement dient ebenfalls der Weiterentwicklung der Arbeitsqualität.
Die administrativen Aufgaben des Vereins fließen in der Geschäftsstelle zusammen.
Flache Hierarchien ermöglichen die schnelle Anpassung an veränderte Bedarfe. Hierzu zählt auch die vorausschauende Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen und daraus folgend die kontinuierliche Weiterentwicklung der verschiedenen Arbeitsbereiche, um Chancen verantwortungsvoll zu ergreifen.
„Entweder wir finden einen Weg, oder wir schaffen gemeinsam einen.“
Unsere Leistungen
Kinderschutzfachkraft (Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach §§ 8a und 8b SGB VIII)
Kinderschutzfachkraft (Insoweit erfahrene Fachkraft) ist in Deutschland die gesetzlich gem. SGB VIII, §§ 8a und 8b festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Diese muss laut § 8a (4) Satz 2 „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ im SGB VIII durch Träger der Jugendhilfe bei der Gefährdungseinschätzung für ein Kind immer beratend hinzugezogen werden. Die Aufgabe der Kinderschutzfachkraft setzt eine entsprechende Zusatzausbildung aus.
Eine weitere Aufgabe der Kinderschutzfachkraft ist das Beschwerdeverfahren in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. Die Kinderschutzfachkraft stellt sich anfangs in den Einrichtungen vor und erklärt den Kindern altersgerecht ihre Aufgabe. Anschließend finden alle 2-3 Monate Besuche statt, die den Kindern und Jugendlichen die möglichen Ansprechpartner*innen in Erinnerung bringen können. Im Falle einer Beschwerde wird die Kinderschutzfachkraft mit dem jungen Menschen die weiteren Verfahrensschritte vereinbaren. (Verden)
SPFH - Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine intensive ambulante Hilfeform. Ziel der Hilfe ist es, Ressourcen und Potentiale zu aktivieren, die in den Familien vorhanden sind, jedoch in der aktuellen Situation nicht genutzt werden können. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Hilfe, bei der die Familien im eigenen zuhause und im sozialen Umfeld lebenspraktisch unterstützt und beraten werden. Dabei geht es um Kinderschutz, Selbstständigkeit und Partizipation an der Gesellschaft.
EB – Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII
Erziehungsbeistände betreuen und begleiten Heranwachsende, die besondere Unterstützung benötigen. Diese Hilfeform bezieht das familiäre Umfeld mit ein und fördert die Vernetzung des jungen Menschen sowohl mit der Familie als auch mit dem weiteren sozialen Umfeld. Eine altersgerechte Verselbstständigung soll erreicht werden.
Begleiteter Umgang nach § 18 SGB VIII (Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts), § 1684 BGB: Umgang des Kindes mit den Eltern, § 1685 BGB: Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
Der Umgang des Kindes mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen, die zum Kontakt mit dem Kind berechtigt sind, wird unter Begleitung einer neutralen sozialpädagogischen Fachkraft sichergestellt. Dabei steht die Schaffung einer möglichst normalen Umgangssituation und der Umgang des Umgangsberechtigten mit dem Kind im Vordergrund. Die Maßnahme läuft über einen festgelegten Zeitraum mit dem Ziel, dass der Umgang im Anschluss unbegleitet stattfinden kann.
ISE - Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII
Diese Maßnahme bietet Jugendlichen eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (Schulassistenz) nach § 35a SGB VIII – Verden, Bremen, (Rotenburg, sofern Personal vorhanden ist)
Der Verein unterstützt mit diesem ambulanten Angebot Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und deren Teilnahme am Schulunterricht daher beeinträchtigt ist. Die Schulassistenzen unterstützen das Kind oder den Jugendlichen gemäß den Bedarfen während des Unterrichts und/oder während der Schulpausen. Die Arbeit findet im Austausch mit Schule, Familie und weiteren Therapieangeboten statt.
Sozialpädagogisch ambulant betreutes Wohnen für junge Volljährige nach § 41 i. V. m. § 35 SGB VIII – Verden
Sozialpädagogisch ambulantes betreutes Wohnen für junge Volljährige ist ein Angebot für Heranwachsende, die aufgrund familiärer Hintergründe nicht zuhause wohnen können oder den Anforderungen eines selbständigen Lebens und Wohnens in entscheidendem Umfang noch nicht gewachsen sind, für die aber eine Rund–um–die–Uhr–Betreuung und/oder eine stationäre Unterbringung in einer Einrichtung nicht (mehr) erforderlich ist.
Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII und als fallübergreifende Gemeinwesenarbeit nach § 74 SGB VIII – Verden
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.
Integrative Sozialpädagogische Familienhilfe (ISpFh) nach § 27 SGB VIII i.V.m § 31 SGB VIII – Verden
In der integrativen Sozialpädagogischen Familienhilfe werden Flüchtlingsfamilien mit Kindern durch qualifizierte Fachkräfte unterstützt. Das Angebot setzt sich mit den kulturellen, religiösen und familiären Hintergründen und Erfahrungen auseinander. Bei Bedarf wird die Familie zu weitergehenden Hilfsangeboten beraten. Diese Arbeit bezieht insbesondere die Ressourcen im Sozialraum mit ein und entwickelt diese weiter.
Ambulante Angebote für junge Straffällige § 2 Abs. 1 JGG – Verden
In einem multiprofessionellen Team arbeitet der Verein ambulanter Erziehungshilfen e.V. mit Kolleg*innen weiterer Träger der Jugendhilfe im Landkreis Verden mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden.
Gemäß § 2 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sind die Rechtsfolgen und das Verfahren gegen strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche (14 – 17 Jahre) und Heranwachsende (18 – 20 Jahre) vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. Dieses macht erzieherisch wirksame Maßnahmen notwendig, die die individuellen Gründe für die Straffälligkeit eines jungen Menschen berücksichtigen und dazu geeignet sind, die Ursachen der Straffälligkeit aufzuarbeiten.
Die Tätigkeitsfelder sind insbesondere
• Soziale Gruppenarbeit
• Betreuungsweisung
• Soziale Arbeitseinsätze
• Täter-Opfer-Ausgleich
• Sozialer Trainingskurs (wenn aktuell im Gruppenkontext ein Angebot erforderlich ist)
Als besondere, innovative Maßnahmen bietet unser Verein zwei weitere ambulante Maßnahmen im Bereich der Jugendgerichtshilfe an.
Offene Kinder- und Jugendkulturarbeit im Flecken Ottersberg nach §11 KJHG
Die offene Kinder- und Jugendkulturarbeit im Flecken Ottersberg wird durch zwei Jugendkulturhäuser (JuKu) in Ottersberg und Fischerhude/Quelkhorn vertreten. Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinführen.